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   BFH, 30.05.2022 - II R 8/21   

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https://dejure.org/2022,16742
BFH, 30.05.2022 - II R 8/21 (https://dejure.org/2022,16742)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2022 - II R 8/21 (https://dejure.org/2022,16742)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - II R 8/21 (https://dejure.org/2022,16742)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    §§ 124 Abs. 1, 126 A... bs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 124 Abs. 1 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 116 Abs. 7 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 56 FGO, § 54 Abs. 2 FGO, § 222 Abs. 1, 2 der Zivilprozessordnung, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, §§ 135 Abs. 2, 139 Abs. 4 FGO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in eine abgelaufene Revisionsbegründungsfrist; Eigenes Verschulden an einer Fristversäumung; Falsches Notieren einer Frist

  • rewis.io

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in eine abgelaufene Revisionsbegründungsfrist; Eigenes Verschulden an einer Fristversäumung; Falsches Notieren einer Frist

  • datenbank.nwb.de

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versäumte Revisionsbegründungsfrist

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 198, BauGB § 194
    Grundbesitzwert, Erbauseinandersetzung, Nachweis, Gemeiner Wert

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    BauGB § 194 ; BewG § 198

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Düsseldorf, 03.09.2020 - 11 K 2359/19

    Nichtableitung eines niedrigen gemeinen Werts aus Teilerbauseinandersetzung

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II R 8/21
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03.09.2020 - 11 K 2359/19 BG wird als unzulässig verworfen.

    Mit Urteil vom 03.09.2020 - 11 K 2359/19 BG wies das Finanzgericht eine Klage des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) ab.

  • BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II R 8/21
    Bei der Prüfung der Revisionsbegründungsfrist sowie der Überwachung des Personals ist der Prozessbevollmächtigte ferner zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, denn die Begründungsfrist für die Revision gehört nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen (BFH-Beschlüsse vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47, Rz 13, und vom 03.09.2019 - IX R 17/18, BFH/NV 2020, 27, Rz 15).
  • BFH, 29.04.2008 - I R 67/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht -

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II R 8/21
    Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängt (für die Revisionsbegründungsfrist BFH-Urteil vom 29.04.2008 - I R 67/06, BFHE 221, 201, BStBl II 2011, 55, unter B.I.2.; für die Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde BFH-Beschluss vom 28.08.2014 - VII B 12/14, BFH/NV 2015, 43, Rz 9).
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 17/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II R 8/21
    Bei der Prüfung der Revisionsbegründungsfrist sowie der Überwachung des Personals ist der Prozessbevollmächtigte ferner zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, denn die Begründungsfrist für die Revision gehört nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen (BFH-Beschlüsse vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47, Rz 13, und vom 03.09.2019 - IX R 17/18, BFH/NV 2020, 27, Rz 15).
  • BFH, 28.04.2020 - II R 33/18

    Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II R 8/21
    a) Jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 28.04.2020 - II R 33/18, BFH/NV 2020, 1079, Rz 12).
  • BFH, 28.08.2014 - VII B 12/14

    Keine Wiedereinsetzung bei Anwaltsverschulden

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II R 8/21
    Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängt (für die Revisionsbegründungsfrist BFH-Urteil vom 29.04.2008 - I R 67/06, BFHE 221, 201, BStBl II 2011, 55, unter B.I.2.; für die Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde BFH-Beschluss vom 28.08.2014 - VII B 12/14, BFH/NV 2015, 43, Rz 9).
  • BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19

    Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II R 8/21
    b) Bereits für die Einhaltung der Rechtsbehelfsfrist gehört zu den Obliegenheiten des Berufsträgers die Prüfung, ob das Datum des Eingangsstempels mit dem von dem Postbediensteten auf dem Briefumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (für die Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde BFH-Beschluss vom 11.10.2019 - IX B 52/19, BFH/NV 2020, 211, Rz 6).
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